Als Patient/in unserer Praxis können Sie hier schnell und einfach Ihr Folgerezept (bei Dauermedikationen) oder Folgeverordnung (keine Erstverschreibung) für ein Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) anfordern.
Hilfsmittel, Salbenanmischungen etc. und Privatrezepte
Sind nicht eRezept fähig und müssen immer persönlich in der Praxis abgeholt werden.
Rezepte für Medikamente unter dem Betäubungsmittelgesetz
Wir prüfen diese Rezepte besonders sorgfältig. Sie sind nicht eRezept-fähig und müssen immer persönlich in der Praxis abgeholt werden.
Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig auf ein Folgerezept an und denken Sie an die Terminvereinbarung für die regelmäßig erforderliche Untersuchung in unserer Praxis.
Sofern ein aktueller Bericht Ihres Heilmittelerbringers vorliegt können Sie ihre Heilmittelverordnung nach 48 Stunden (min. 2 Werktage) in unserer Praxis abholen.
Bitte bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes mit.