Zur Aufhebung der Maskenpflicht in Arztpraxen nach dem 07.04.2023

Zur Aufhebung der Maskenpflicht in Arztpraxen nach dem 07.04.2023

Liebe Eltern, liebe Patienten,
die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen gelten noch bis zum 7. April 2023.
Danach entfällt die Maskenpflicht auch in Arztpraxen.
Für die Dauer der Infektzeit empfehlen wir das freiwillige Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in unserer Praxis, um sich und andere vor Infekten zu schützen.
Wir werden daher bedarfsweise in der Infektsprechstunde und in direktem Kontakt mit Patientinnen und Patienten ebenfalls einen Mund-Nase-Schutz tragen.


Ihr Praxisteam

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