Informationen für Eltern, deren Kinder eine Tageseinrichtung besuchen
neue Informationen für Eltern bezüglich der Wiederaufnahme von Kindern in einer Kindertagesstätte bzw. Kindertagespflege nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19 ausgegeben.
Sofern Kinder wegen COVID-19-Krankheitssymptomen nicht betreut wurden oder Kinder aus dem Angebot krankheitsbedingt abgeholt werden mussten, ist vor erneuter Aufnahme der Betreuung eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass die Kinder seit 48 Stunden symptomfrei sind, erforderlich. Bei begründeten Zweifeln an der Symptomfreiheit kann die Einrichtung bzw. die Tagesmutter von den Eltern verlangen, dass das Kind vor der Wiederaufnahme der Kinderärztin oder dem Kinderarzt vorgestellt wird. Die Eltern sind verantwortlich dafür, diese Voraussetzung zu erfüllen. Ein Nachweis muss hierüber aber nicht erbracht werden.
Dies bedeutet, dass generell kein ärztliches Attest mehr erforderlich ist. Im Fall einer nachgewiesenen SARS-COV-2-Infektion ist allerdings weiter eine ärztliche Bestätigung, dass die Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, erforderlich.