Hinweis zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Liebe Patienten, liebe Eltern,
vor dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses wird die ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung benötigt.
Die Kosten für diese Untersuchung und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand trägt gemäß § 32, 33 und 34 des Arbeitsschutzgesetzes das Land NRW. Für die Familie der / des Jugendlichen sollen dabei keine Kosten entstehen.
Die recht umfangreiche Untersuchung, zu der keine Ärztin oder Arzt verpflichtet ist, verursacht jedoch unserer Praxis weit höhere Kosten als das - 1976 festgelegte - Honorar in Höhe von 23,50 €, das uns das Land NRW dafür bezahlt. Daher ist es uns nicht mehr möglich die Untersuchung zu Lasten des Landes NRW durchzuführen. Möglicherweise gibt es andere Arztpraxen, die dazu bereit sind, die Jugendarbeitsschutzuntersuchung zum angebotenen Honorar zu Lasten des Landes NRW und somit kostenfrei für die Familie der / Jugendlichen durchzuführen. Gerne können sie / Du sich bei anderen Praxen erkundigen.
Falls Du / Sie trotzdem ausdrücklich die Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung in unserer Praxis wünschen, müssen wir sie Ihnen in Rechnung stellen.
Es kommen folgende Kosten auf sie zu:
GOÄ Position 32 (3,5-facher Steigerungssatz wegen des hohen Aufwandes, der mit der Untersuchung verbunden ist): 81,60 €.
Dafür gilt die beigefügte gesonderte Honorarvereinbarung, die vor Aufnahme der Untersuchung zwischen uns abzuschließen ist.
Sie müssen damit rechnen, dass ihnen diese Kosten nicht erstattet werden.
Ihr Praxisteam