Aktuelle Informationen zu Quarantäne-Regelungen und Beantragung von Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie

Aktuelle Informationen zu Quarantäne-Regelungen und Beantragung von Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie

Liebe Eltern,
alle wichtigen Informationen zu Coronaregelungen in Schulen und Kitas, Quarantäne-Regelungen, Betreuung von Kindern bei Quarantäne, Schul- oder Kita-Schließungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Bielefeld bzw. beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Auf der Seite BMFSFJ ist auch die Kinderbetreuung für gesunde Kinder geregelt („Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld“). Dies betrifft z.B. die Situation, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen müssen, da aufgrund eines positiven Schnelltest-Ergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist.
Falls eine Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie schließen muss, so können die Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen. Das Bundesministerium hat für diesen Fall eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der Krankenversicherung darstellt.
Anträge für das Kinderkrankengeld gesunder Kinder sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.