Ausfallhonorare

Ausfallhonorare

Liebe Eltern,
vereinbarte Termine sind speziell für Sie und Ihr Kind reserviert und somit verbindlich.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen Termin spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bei nicht rechtzeitig abgesagten oder versäumten Terminen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar gemäß § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug) in Rechnung zu stellen.
Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich nach dem für den Termin vorgesehenem Aufwand und der Behandlungszeit.
Eine Übersicht der Ausfallhonorare finden Sie hier auf unserer Homepage.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam